Zur Burgergemeinde Bern gehört man durch Abstammung oder Adoption. Aber nicht nur: Wer mit Bern besonders verbunden ist, kann ein Gesuch um Erwerb des Burgerrechts stellen. Das Burgerrecht wird vom Grossen Burgerrat zugesichert und vom Kanton abschliessend erteilt. Die Burgergemeinde nimmt laufend neue Burgerinnen und Burger auf und freut sich, wenn Sie sich für den Erwerb des Burgerrechts interessieren.

Familienwappen in der Burgergemeinde Bern

Seit jeher besteht in der Schweiz das Recht, ein eigenes Wappen anzunehmen und zu führen. So auch in der Burgergemeinde Bern. Wer ein neues Familienwappen entwerfen und in das burgerliche Wappenregister eintragen lassen möchte, muss dabei heraldische Vorgaben beachten. Hier finden Sie alle Informationen: 

  • «Verordnung über die Eintragung im Wappenregister der Burgergemeinde Bern» (neuer Link)
  • Merkblatt «Heraldik in der Burgergemeinde Bern» (neuer Link)
  • Merkblatt «Heraldische Grundregeln» (neuer Link)

Ein Familienwappen wird allen direkten Nachkommen, die den gleichen Familiennamen tragen, weitervererbt.

Familienwappen registrieren

Wappenregister

Die Burgergemeinde Bern führt ein Wappenregister mit allen Wappen burgerlicher Familien und Personen, die nach dem 1. Januar 2001 genehmigt worden sind. Frühere Wappen finden sich im Stammregister. 

Online-Wappendokumentation der Burgerbibliothek

Die Burgerbibliothek führt auf ihrer Website eine Online-Wappendokumentation mit den Familienwappen der Angehörigen der Burgergemeinde Bern. Die Wappendokumentation mit über 2500 Einträgen enthält die Wappen der Bernburgerinnen und –burger von der frühen Neuzeit bis in die Gegenwart. 

«Wir haben gespürt, dass wir bei der Burgergemeinde erwünscht sind – vor allem als junge Familie, die sich engagieren will.»
– Jonas Lauter hat sich 2023 mit seiner Familie einburgern lassen und ist heute Mitglied in der Casinokommission

Jonas Lauter im Gespräch

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