Soziales
Die Gesellschaften und Zünfte der Stadt Bern sind als burgerliche Korporationen (Gemeinden) verantwortlich für die gesetzliche Sozialhilfe zugunsten ihrer Angehörigen mit Wohnsitz im Kanton Bern. Für Burgerinnen und Burger ohne Gesellschafts- oder Zunftzugehörigkeit liegt die Sozialhilfe in der Verantwortung der Burgergemeinde. Ihre Aufgaben haben die Gesellschaften und Zünfte sowie die Burgergemeinde dem Sozialdienst der Burgergemeinde – dem Burgerlichen Sozialzentrum – übertragen.
Die burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (bKESB) setzt das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht um und erfüllt die ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben. Die burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ist zuständig für die Zünfte und Gesellschaften der Stadt Bern sowie die fünf Sozialhilfe leistenden Burgergemeinden des Kantons Bern.
Was bedeutet Sozialhilfe, was Kindes- und Erwachsenenschutz?
Die Sozialhilfe unterstützt Menschen in schwierigen materiellen Lebenslagen. Sie hilft Menschen, die kein oder zu wenig Geld von Sozialversicherungen wie der Arbeitslosenversicherung-, der IV oder der AHV erhalten. Das Ziel der Sozialhilfe ist, dass diese Menschen bald wieder selbst für sich sorgen können. Sie haben Anrecht auf Sozialhilfe, wenn Sie sich in einer persönlichen Notlage befinden. Wenn Sie nicht genug Geld haben, um sich zu versorgen oder den Unterhalt ihrer Familie zu bestreiten. Sozialhilfe wird gewährt, wenn andere Unterstützungen nicht verfügbar sind oder nicht ausreichen.
Die burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ist zuständig für Menschen, die an ihre Grenzen stossen und professionelle Unterstützung brauchen. Sie unterstützt Familien mit Kindern, wenn die Eltern Unterstützung benötigen und das Wohlergehen der Kinder nicht selber sicherstellen können. Erwachsene Personen werden unterstützt, wenn sie nicht mehr für sich selber sorgen können. Die burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde kann verschiedene Massnahmen anordnen, um den betroffenen Personen am besten zu helfen.
Wann zum Sozialzentrum, wann zur bKESB?
Gelangen Sie an das Burgerliche Sozialzentrum, wenn Sie Burgerin oder Burger sind, im Kanton Bern wohnhaft sind und mindestens eine der folgenden Feststellungen auf Sie zutrifft:
- «Ich bin in einer finanziellen Notlage.»
- «Ich weiss nicht, ob ich Anspruch auf Hilfe habe.»
- «Ich kann meine Rechnung nicht mehr bezahlen und brauche Hilfe.»
- «Ich bin alleinerziehend und überfordert.»
- «Ich habe keinen Berufsabschluss.»
Das Burgerliche Sozialzentrum steht auch Angehörigen, Fachpersonen, Institutionen und Behörden sowie rechtlichen Vertretungen offen.
Gelangen Sie an die burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), wenn Sie Burgerin oder Burger sind und mindestens eine der folgenden Feststellungen auf Sie zutrifft:
- «Ich mache mir Sorgen um ein Kind.»
- «Ich mache mir Sorgen um einen erwachsenen Menschen.»
- «Ich komme nicht mehr klar und brauche Hilfe.»
- «Ich möchte einen Vorsorgeauftrag validieren.»
- «Meine Eltern können nicht mehr für sich selber sorgen.»
Weitere Inhalte zum Thema
Die Dienstleistungen des Burgerlichen Sozialzentrums
Zum Burgerlichen Sozialzentrum