Burgerliches Sozialzentrum
Das Burgerliche Sozialzentrum ist eine Abteilung der Burgergemeinde Bern. Es erbringt soziale Dienstleistungen in der Sozialhilfe und im Kindes- und Erwachsenenschutz, für betroffene Menschen, die Gesellschaften und Zünfte, für die Burgergemeinde und für Dritte. Für Burgerinnen und Burger, die Sozialhilfe benötigen und im Kanton Bern wohnen, sind nicht die Wohnsitz- oder Aufenthaltsgemeinden zuständig, sondern die Gesellschaften und Zünfte respektive die Burgergemeinde. Diese haben ihre Aufgaben an das Burgerliche Sozialzentrum übertragen, den Sozialdienst der Burgergemeinde Bern.
Die Angebote
Das Burgerliche Sozialzentrum erbringt soziale Dienstleistungen im Bereich Sozialhilfe sowie Kindes- und Erwachsenenschutz, und übernimmt unter anderem Aufgaben im Alimentenbereich (Unterhalts- und Sorgerecht).
- die präventive Beratung
- die Abklärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Hinblick auf die Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe
- die Beratung und Betreuung
- die Anordnung von beispielsweise beruflichen Integrationsmassnahmen
- die Gewährung von Leistungen
- die Abklärung, Organisation und Finanzierung von bedarfsgerechten Unterstützungsleistungen und Dienstleistungen
- Präventive Beratung und Vermittlung von einvernehmlichen Kindsschutzmassnahmen
- Durchführen von Sachverhaltsabklärungen im Kindesschutz, im Bereich der gesetzlichen Massnahmen für urteilsunfähige Personen und im Hinblick auf behördliche Massnahmen für Erwachsene
- Führen von Beistandschaften und Vormundschaften für Minderjährige sowie von Beistandschaften für Erwachsene
- Durchführen von Abklärungen im Hinblick auf die Regelung des persönlichen Verkehrs, der Informations- und Auskunftsrechte der Eltern, die Vaterschafts- und Unterhaltsregelung sowie die Regelung der gemeinsamen elterlichen Sorge
- Durchführen von Abklärungen im Hinblick auf die Gültigkeitsprüfung für einen Vorsorgeauftrag
- Erfüllen von Aufgaben nach Artikel 392 ZGB (Beistandschaft / Schutzmassnahmen)
- Durchführen von Abklärungen zum Schutz von Personen in Wohn- oder Pflegeeinrichtungen, um die sich niemand ausserhalb derselben Einrichtungen kümmert (Art. 386 Abs. 2 ZGB)
- Kontaktstelle für die hälftige Kostenbeteiligung des Kantons Bern im Bereich der einvernehmlichen Massnahmenkosten (KFSG / SHG)
- Abklärung, Bevorschussung und Inkasso von Unterhaltsbeiträgen (Unterstützungsansprüche)
- Abklärung und Inkasso von Elternbeiträgen (familienrechtliche Unterhaltsbeiträge)
- Erstellung von Unterhaltsvereinbarungen
- Prüfung von Rückerstattungsforderungen
Benötigen Sie Unterstützung? Dann melden Sie sich hier:
Burgerliches Sozialzentrum
Bahnhofplatz 2
Postfach
3001 Bern
Beim Burgerlichen Sozialzentrum können sich nicht nur hilfesuchende Burgerinnen und Burger melden, sondern auch Angehörige, Fachpersonen, Institutionen und Behörden sowie rechtliche Vertretungen.
Gesuchsformular Sozialhilfe
Sie können das Gesuchsformular für wirtschaftliche Sozialhilfe hier herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und uns an die obgenannte Adresse zusenden.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Sozialhilfe
Folgende vier Grundpfeiler prägen die Sozialhilfe der Burgergemeinde Bern:
1. Rechtliche Grundlagen, Verantwortung
Die Gesellschaften und Zünfte (Link auf Gesellschaften und Zünfte) sowie die Burgergemeinde Bern sind verantwortlich für die Sozialhilfe ihrer im Kanton Bern wohnhaften Angehörigen. In der Sozialhilfe und im Kindes- und Erwachsenenschutz kommen dabei die allgemein gültigen gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien zur Anwendung.
- Sozialhilfegesetz (SHG, BSG 860.1)
- Sozialhilfeverordnung (SHV, BSG 860.111)
- Direktionsverordnung über die Bemessung von situationsbedingten Leistungen (SILDV, BSG 860.111.1)
- SKOS-Richtlinien und das BKSE «Handbuch für Sozialhilfe im Kanton Bern»
- das Gesetz über die Leistung für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG, BSG 213.319)
2. Organisation
Der Kanton Bern überlässt es den Sozialhilfeleistenden Burgergemeinden, Gesellschaften und Zünften wie sie die ihr zugewiesene Aufgabe wahrnehmen. Sie sind nicht an die vom Kanton für die übrigen Gemeinden geltende Aufgabenteilung zwischen Sozialdiensten und Sozialbehörden gebunden. Die Gesellschaften und Zünfte haben sich entscheiden, per 1.1.2022 die Wahrnehmung der operativen Aufgaben im Bereich der individuellen Sozialhilfe und des einvernehmlichen Kindesschutzes vollumfänglich an das Burgerliche Sozialzentrum zu übertragen.
3. Zusammenarbeit
Das Burgerliche Sozialzentrum ist für alle Gesellschaften und Zünfte sowie die sozialhilfeleistenden Burgergemeinden für die hälftige Kostenteilung im Bereich des einvernehmlichen Kindesschutzes mit dem Kanton Bern zuständig. Ein wichtiges Gefäss für die Koordination und Zusammenarbeit zwischen dem Burgerlichen Sozialzentrum, den Gesellschaften und Zünften und den sozialhilfeleistenden Burgergemeinden ist das Austauschtreffen Soziales.
Auf Zustimmung der betroffenen Menschen kann auch eine ergänzende Unterstützung durch die Almosnerinnen und Almosner der Gesellschaften und Zünfte erfolgen.
4. Professionalität
Als polyvalenter Sozialdienst erfüllt das Burgerliche Sozialzentrum alle gesetzlichen Anforderungen an Professionalität und Fachlichkeit, um die ihm zugewiesenen Aufgaben wahrnehmen zu können. Regelmässige Aus- und Weiterbildungen geniessen hohe Priorität. Als Kompetenzzentrum bietet das Burgerliche Sozialzentrum Aus- und Weiterbildungen für die von den Gesellschaften und Zünften und sozialhilfeleistenden Burgergemeinden geleistete freiwillige Arbeit im Sozialbereich an. Es ist auch für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der privaten Beiständinnen und Beistände zuständig und führt dazu gemeinsam mit der bKESB die PRIMA-Fachstelle.
Wie funktioniert Sozialhilfe und welche Rechte und Pflichten haben die unterstützten Personen? Fünf Erklärvideos informieren und geben Antwort.
Video «Grundlagen der Sozialhilfe»
Video «Pflichten in der Sozialhilfe»
Video «Situationsbedingte Leistungen der Sozialhilfe»
Gut zu wissen: Die Website «KESB.KURZ.ERKLÄRT» liefert in kurzen Text- und Filmbeiträgen relevante Informationen zur KESB und zum Kindes- und Erwachsenenschutz.
Beschwerdeinstanz
Die Oberwaisenkammer ist Beschwerdeinstanz und Aufsichtsbehörde im Bereich der Sozialhilfe für die Burgergemeinde Bern und ihre Gesellschaften und Zünfte. Die Oberwaisenkammer entscheidet an Stelle des Regierungsstatthalteramts über Beschwerden gegen Verfügungen der Sozialhilfebehörden.
Kontakt
Sekretariat Oberwaisenkammer
Olivier Glättli, Rechtsanwalt
Advokatur Notariat Lemann, Walz & Partner
Speichergasse 5
3001 Bern
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