Die stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind das oberste Organ der Burgergemeinde Bern, sie beschliessen und wählen an der Urne. Der Grosse Burgerrat ist das Parlament, er übt die Oberaufsicht über die Geschäftsführung des Kleinen Burgerrats, der burgerlichen Institutionen und der übrigen Verwaltung aus. Der Kleine Burgerrat ist der Gemeinderat und führt die Burgergemeinde, er plant und koordiniert ihre Tätigkeiten und vertritt sie nach aussen. Er beaufsichtigt die strategische Führung der burgerlichen Institutionen und Abteilungen durch die zuständigen Kommissionen. Die Mitglieder des Grossen und des Kleinen Burgerrats sowie der Kommissionen sind ehrenamtlich für die Burgergemeinde tätig. 

Präsidium, Burgerkanzlei

Das Präsidium besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten und der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten der Burgergemeinde. Es plant und koordiniert die Tätigkeiten des Kleinen Burgerrats und führt die Burgerkanzlei strategisch. 

Die Burgerkanzlei ist das Dienstleistungszentrum der Burgergemeinde, Stabsstelle des Kleinen Burgerrats und Verbindungsstelle für die Organe der Burgergemeinde. Die Kanzlei wird von der Burgergemeindeschreiberin oder vom Burgergemeindeschreiber geleitet.

Allgemeine Fragen

Bahnhofplatz 2/ Postfach
3001 Bern

Öffnungszeiten:
Mo - Fr von 08:00 bis 17:00 Uhr

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