Behörden & Gremien
Der Grosse Burgerrat
Der 42-köpfige Grosse Burgerrat ist das Parlament der Burgergemeinde Bern, also die Legislative. Er besteht aus dem Burgergemeindepräsidenten, dem Burgergemeindevizepräsidenten und 40 weiteren Mitgliedern. Alle zwei Jahre wird die Hälfte dieser 40 Mitglieder neu gewählt.
Aufgaben, Zuständigkeiten
Der Grosse Burgerrat übt die Oberaufsicht über die Geschäftsführung des Kleinen Burgerrats, der burgerlichen Institutionen und der übrigen Verwaltung aus. Er beschliesst über die Genehmigung des Finanz- und Investitionsplans, neue einmalige Ausgaben in seiner Kompetenz und die Jahresrechnung. Zudem berät und beschliesst er die Anträge an die Stimmberechtigten, genehmigt den Verwaltungsbericht (interner Link auf Verwaltungsberichte), erlässt Reglemente und wählt die Kommissionen, welche die verschiedenen burgerlichen Institutionen begleiten und strategisch leiten. Ausserdem entscheidet der Grosse Burgerrat abschliessend bei Einburgerungen über die Zusicherung des Burgerrechts.
Die nächsten Sitzungen:
- Montag, 23. Februar 2026
- Montag, 4. Mai 2026
- Montag, 15. Juni 2026
- Montag, 26. Oktober 2026
- Montag, 14. Dezember 2026
Der Kleine Burgerrat
Der Kleine Burgerrat ist der Gemeinderat der Burgergemeinde Bern, die Exekutive. Er besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten und der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten der Burgergemeinde und 12 weiteren Mitgliedern.
Aufgaben, Zuständigkeiten
Der Kleine Burgerrat führt die Burgergemeinde Bern, er plant und koordiniert ihre Tätigkeiten und vertritt sie nach aussen. Er verfolgt die politische Entwicklung und wahrt die Stellung und das Ansehen der Burgergemeinde Bern in Staat und Gesellschaft. Der Kleine Burgerrat legt die Schwerpunkte des Wirkens der Burgergemeinde Bern fest. Er trägt die Gesamtverantwortung für die burgerlichen Institutionen und die übrige Verwaltung der Burgergemeinde Bern. Zudem ist der Kleine Burgerrat für den Finanzhaushalt der Burgergemeinde Bern verantwortlich und erlässt Verordnungen im Rahmen seiner Zuständigkeit.
Die Kommissionen
Die Tätigkeit der Burgergemeinde Bern ist undenkbar ohne die Kommissionen, welche die Arbeit von Verwaltung und Institutionen leiten, beaufsichtigen und die strategischen Entscheide in ihrem Bereich vorbereiten. In der Burgergemeinde Bern bestehen die Geschäftsprüfungskommission und 17 weitere ständige Kommissionen.
Aufgaben, Zuständigkeiten
Die Geschäftsprüfungskommission prüft die Geschäftsführung des Kleinen Burgerrats und die Erfüllung der Aufgaben durch die Verwaltung. Sie berät wichtige Geschäfte des Grossen Burgerrats vor und ist zudem Aufsichtsstelle für Datenschutz im Sinn des kantonalen Datenschutzgesetzes.
Die weiteren ständigen Kommissionen beraten den Kleinen Burgerrat in Fragen aus ihrem Zuständigkeitsbereich. Jene Kommissionen, welche für eine burgerliche Institution oder eine Abteilung zuständig sind, beaufsichtigen diese Institution oder Abteilung.