Die Burgergemeinde Bern engagiert sich für die gesellschaftliche Teilhabe aller. Sie unterstützt insbesondere Vorhaben in den sozialen Feldern:

Nicht unterstützt werden:

  • Kosten, welche gemäss Bundes- / Kantons- / Sozialversicherungsgesetzen von den entsprechenden Leistungsträgern übernommen werden

Sie möchten ein Gesuch stellen?


So gehen Sie vor:

  1. Informieren Sie sich über die allgemeinen Bedingungen und den Ablauf – vom Stellen des Gesuchs bis zur Auszahlung des gesprochenen Beitrags.
  2. Prüfen Sie die unten aufgeführten Eingabefristen. Stellen Sie Ihr Gesuch rechtzeitig.
  3. Füllen Sie das Gesuchsformular aus. Den Link dazu finden Sie weiter unten.

Förderbereich Soziales: Eingabefristen

 Eingabe bisProjektbeginn nach
11. Dezember 20251. Februar 2026
21. Februar 20261. April 2026
31. April 20261. Juni 2026
415. Mai 202615. Juli 2026
51. August 20261. Oktober 2026
61. Oktober 20261. Dezember 2026

Gesuch an die Sozialkommission

 

hier Gesuch stellen

 

Soziokulturelle Projekte im Bereich frühkindliche Bildung

Die Burgergemeinde Bern engagiert sich in Zusammenarbeit mit der Kulturförderung des Kantons Bern für die kulturelle Teilhabe von Kindern im Vorschulalter. Innerhalb einer Pilotphase unterstützt sie Kulturprojekte im Bereich der frühkindlichen Bildung.

Inspiriert von Kulturschaffenden und Betreuungspersonen erforschen Kinder z.B. Kulturinstitutionen, ihre eigene Kita und andere Orte. Sie können sinnliche, kulturelle, künstlerische Erfahrungen machen und die geschaffenen Freiräume nutzen, um im kreativen Tun ihre Umwelt und ihr Umfeld zu entdecken. Kinder sollen dadurch in ihre Wahrnehmungsfähigkeit, ihre Selbstwirksamkeit und in der Persönlichkeitsentwicklung gestärkt werden. Ziel ist ein generationenübergreifender Dialog aller am Projekt beteiligten Personen zu ermöglichen – ein gemeinsamer Prozess, der als Ko-Konstruktion bezeichnet wird.

Voraussetzungen
Anträge werden angenommen von:

  • professionellen Kulturschaffenden aller Sparten des kulturellen Schaffens oder der Kulturpflege, einzeln oder als Gruppe. Mindestens ein/e Kulturschaffende/r des Projektteams hat den Wohnsitz im Kanton Bern. Die/Der Kulturschaffende ist als Projektleitung die Ansprechperson für die Burgergemeinde Bern.
  • Kitas mit Sitz im Kanton Bern.

Voraussetzung für die Prüfung der eingereichten Anträge durch Burgergemeinde Bern sind:

  • Zeitgleiche Eingabe bei der Kulturförderung des Kantons Bern
  • Fristgerechte Gesuchseingabe (siehe Fristen oben)
  • Professioneller Standard
  • Nachgewiesener Finanzbedarf
  • Vollständige Unterlagen: detaillierter Projektbeschrieb, Lebensläufe der Kulturschaffenden, Budget und Finanzierungsplan, Zu- und Absagen weiterer Finanzierungspartner/-innen (können per E-Mail nachgereicht werden)

Das eingegebene Projekt kann grundsätzlich nur einmal durch die Burgergemeinde Bern unterstützt werden. Es ist entsprechend nicht zulässig, für das gleiche Vorhaben einen Antrag im Bereich Kultur zu stellen.

Die finanzielle Beteiligung der Kulturförderung des Kantons Bern wird vorausgesetzt. Der maximale Projektbeitrag pro Förderstelle liegt bei CHF 3'500.- (insgesamt maximal CHF 7'000.-). Maximal stehen CHF 25'000.- pro Förderstelle und Jahr zur Verfügung.

Von den Beitragsempfangenden wird erwartet, dass sie sich an einer gemeinsamen Auswertung der Förder-Pilotphase beteiligen.

Gesuch an die Sozialkommission
 

Kontakt

Platzhalterbild für Kontaktdaten

Fachstelle Engagements in Kultur und Gesellschaft

+41 31 328 86 01

foerderung@bgbern.ch

Die Burgergemeinde Bern unterstützt – zum Beispiel:

top