Soziales
Die Burgergemeinde Bern engagiert sich für die gesellschaftliche Teilhabe aller. Sie unterstützt insbesondere Vorhaben in den sozialen Feldern:
- Generationenbeziehungen
- Körperliche und psychische Gesundheit und Prävention
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Inklusion
- Integration
- Soziokulturelle Projekte im Bereich frühkindliche Bildung (in Zusammenarbeit mit der Kulturförderung des Kantons Bern)
Nicht unterstützt werden:
- Kosten, welche gemäss Bundes- / Kantons- / Sozialversicherungsgesetzen von den entsprechenden Leistungsträgern übernommen werden
Sie möchten ein Gesuch stellen?
So gehen Sie vor:
- Informieren Sie sich über die allgemeinen Bedingungen und den Ablauf – vom Stellen des Gesuchs bis zur Auszahlung des gesprochenen Beitrags.
- Prüfen Sie die unten aufgeführten Eingabefristen. Stellen Sie Ihr Gesuch rechtzeitig.
- Füllen Sie das Gesuchsformular aus. Den Link dazu finden Sie weiter unten.
Förderbereich Soziales: Eingabefristen
| Eingabe bis | Projektbeginn nach | |
|---|---|---|
| 1 | 1. Dezember 2025 | 1. Februar 2026 |
| 2 | 1. Februar 2026 | 1. April 2026 |
| 3 | 1. April 2026 | 1. Juni 2026 |
| 4 | 15. Mai 2026 | 15. Juli 2026 |
| 5 | 1. August 2026 | 1. Oktober 2026 |
| 6 | 1. Oktober 2026 | 1. Dezember 2026 |
Soziokulturelle Projekte im Bereich frühkindliche Bildung
Die Burgergemeinde Bern engagiert sich in Zusammenarbeit mit der Kulturförderung des Kantons Bern für die kulturelle Teilhabe von Kindern im Vorschulalter. Innerhalb einer Pilotphase unterstützt sie Kulturprojekte im Bereich der frühkindlichen Bildung.
Inspiriert von Kulturschaffenden und Betreuungspersonen erforschen Kinder z.B. Kulturinstitutionen, ihre eigene Kita und andere Orte. Sie können sinnliche, kulturelle, künstlerische Erfahrungen machen und die geschaffenen Freiräume nutzen, um im kreativen Tun ihre Umwelt und ihr Umfeld zu entdecken. Kinder sollen dadurch in ihre Wahrnehmungsfähigkeit, ihre Selbstwirksamkeit und in der Persönlichkeitsentwicklung gestärkt werden. Ziel ist ein generationenübergreifender Dialog aller am Projekt beteiligten Personen zu ermöglichen – ein gemeinsamer Prozess, der als Ko-Konstruktion bezeichnet wird.
Voraussetzungen
Anträge werden angenommen von:
- professionellen Kulturschaffenden aller Sparten des kulturellen Schaffens oder der Kulturpflege, einzeln oder als Gruppe. Mindestens ein/e Kulturschaffende/r des Projektteams hat den Wohnsitz im Kanton Bern. Die/Der Kulturschaffende ist als Projektleitung die Ansprechperson für die Burgergemeinde Bern.
- Kitas mit Sitz im Kanton Bern.
Voraussetzung für die Prüfung der eingereichten Anträge durch Burgergemeinde Bern sind:
- Zeitgleiche Eingabe bei der Kulturförderung des Kantons Bern
- Fristgerechte Gesuchseingabe (siehe Fristen oben)
- Professioneller Standard
- Nachgewiesener Finanzbedarf
- Vollständige Unterlagen: detaillierter Projektbeschrieb, Lebensläufe der Kulturschaffenden, Budget und Finanzierungsplan, Zu- und Absagen weiterer Finanzierungspartner/-innen (können per E-Mail nachgereicht werden)
Das eingegebene Projekt kann grundsätzlich nur einmal durch die Burgergemeinde Bern unterstützt werden. Es ist entsprechend nicht zulässig, für das gleiche Vorhaben einen Antrag im Bereich Kultur zu stellen.
Die finanzielle Beteiligung der Kulturförderung des Kantons Bern wird vorausgesetzt. Der maximale Projektbeitrag pro Förderstelle liegt bei CHF 3'500.- (insgesamt maximal CHF 7'000.-). Maximal stehen CHF 25'000.- pro Förderstelle und Jahr zur Verfügung.
Von den Beitragsempfangenden wird erwartet, dass sie sich an einer gemeinsamen Auswertung der Förder-Pilotphase beteiligen.
Kontakt
Die Burgergemeinde Bern unterstützt – zum Beispiel:
Einkauf mit kleinem Portemonnaie
Caritas-Markt Bern
Jung und Alt im Dialog
UND Generationentandem
Tatkräftige Unterstützung im Alltag
RatPlusTat